Keine Haftung für Sturz auf Treppe zum Watt

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Juli 2021

Auf die typischen Gefahren des Meeresstrandes müssen sich Badegäste einstellen. An die Rutschfestigkeit außendeichs am Meer gelegener Badetreppen sind deshalb nicht die gleichen Anforderungen zu stellen, die für Treppen in Sport- und Arbeitsstätten gelten. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 11 U 31/21).

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Quelle: www.datev.de

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