Keine Haftung von VW für Gebrauchtwagenkauf 2016
Kategorie: Recht | 6. November 2019
Der Käufer eines gebrauchten, bereits mit dem Software-Update versehenen VW Sharan kann sich nicht auf Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegenüber VW berufen, wenn der Ankauf ein Jahr nach der Veröffentlichung der Ad-Hoc-Mitteilung von VW über den sog. Dieselskandal sowie zahlreicher öffentlichkeitswirksamer Informationen erfolgte. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 13 U 156/19).
Weitere Informationen: Keine Haftung von VW für Gebrauchtwagenkauf 2016
Quelle: www.datev.de