Keine Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand
Kategorie: Steuern | 12. März 2019
Das FG Düsseldorf hat eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Mietzinses für einen Messestand abgelehnt (Az. 10 K 2717/17).
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Quelle: www.datev.de