Keine Inanspruchnahme eines Erben für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge
Kategorie: Steuern und Recht | 16. Juli 2024
In zwei Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung hat das FG Münster entschieden, dass das Hauptzollamt potenzielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist (Az. 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz).
Quelle: www.datev.de