Keine Inanspruchnahme Minderjährige bei Kontenleihe

Kategorie: Steuern | 15. Mai 2019

Das FG Münster entschied, dass die Nutzung eines Kontos des minderjährigen Kindes durch den Vater zur Abwicklung seines betrieblichen Zahlungsverkehrs nicht dazu führt, dass das Kind durch einen Duldungsbescheid für rückständige Steuern des Vaters in Anspruch genommen werden kann (Az. 7 K 2071/18).

Weitere Informationen: Keine Inanspruchnahme Minderjährige bei Kontenleihe

Quelle: www.datev.de

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