Keine „individuelle Lösung“ bei der Müllabfuhr
Kategorie: Steuern und Recht | 11. Februar 2022
Das OVG Schleswig-Holstein hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass Anwohner einer Sackgasse grundsätzlich verpflichtet werden können, ihre Mülltonne zu einem dafür eingerichteten Sammelplatz zu bringen. Ein Anspruch auf eine „individuelle Lösung“ zu Lasten der anderen Entgeltzahler oder auf Aufrechterhaltung der in der Vergangenheit praktizierten Müllentsorgung bestehe nicht (Az. 5 MB 42/21).
Quelle: www.datev.de