Keine Jagdsteuerpflicht für GmbH

Kategorie: Steuern | 17. November 2017

Das BVerwG entschied, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, soweit sie wirtschaftlichen Zwecken dient, nicht zur Jagdsteuer herangezogen werden darf (Az. 9 C 14.16).

Weitere Informationen: Keine Jagdsteuerpflicht für GmbH

Quelle: www.datev.de

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