Keine Jagdsteuerpflicht für GmbH
Kategorie: Steuern | 17. November 2017
Das BVerwG entschied, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, soweit sie wirtschaftlichen Zwecken dient, nicht zur Jagdsteuer herangezogen werden darf (Az. 9 C 14.16).
Weitere Informationen: Keine Jagdsteuerpflicht für GmbH
Quelle: www.datev.de