Keine Kaufpreisminderung nach Software-Update im Zusammenhang mit dem "VW-Abgasskandal"
Kategorie: Recht | 2. März 2018
Nach dem nachträglichen Software-Update eines vom VW-Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs hat der Käufer die Darlegungs- und Beweislast, dass das Fahrzeug noch immer nicht der diesbezüglich beim Kauf vereinbarten Beschaffenheit entspricht. So entschied das OLG Dresden (Az. 10 U 1561/17).
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Quelle: www.datev.de