Keine Klage ohne Gerichtskosten – Keine Prozesskostenhilfe bei unbewiesenem Unfall
Kategorie: Recht | 10. Oktober 2017
Das AG Augsburg lehnte den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, da die Antragstellerin nicht beweisen konnte, dass sie durch einen Unfall mit einer Straßenbahn geschädigt war. Die Beschwerde vor dem LG Augsburg hatte keinen Erfolg. Da die Frau keinen Gerichtskostenvorschuss für die Klage einzahlte, kam es auch nicht zu einem Rechtsstreit (Az. 043 T 2632/17).
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Quelle: www.datev.de