Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail

Kategorie: Steuern | 3. April 2018

Eine Klage kann nicht wirksam mit einfacher E-Mail erhoben werden. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist. Das entschied das FG Köln (Az. 10 K 2732/17).

Weitere Informationen: Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail

Quelle: www.datev.de

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