Keine Krankenkassenwerbung mit Rabatt bei Vorteilspartnern

Kategorie: Recht | 31. Juli 2019

Ein Ersatzkassenverband kann eine Krankenkasse gerichtlich zwingen, nicht mit Rabatten für ihre Versicherten bei Vorteilspartnern zu werben. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 1 KR 16/18 R).

Weitere Informationen: Keine Krankenkassenwerbung mit Rabatt bei Vorteilspartnern

Quelle: www.datev.de

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