Keine künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren zulasten der Krankenkasse
Kategorie: Steuern und Recht | 10. November 2021
Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 1 KR 7/21 R).
Quelle: www.datev.de