Keine Mieterin kraft Pflege

Kategorie: Recht | 4. Oktober 2019

Allein die aufopferungsvolle Pflege des Mieters durch sein Kind gibt keinen Anspruch nach dessen Tod in das Mietverhältnis eintreten zu dürfen. Dies entschied das AG München (Az. 452 C 17000/17).

Weitere Informationen: Keine Mieterin kraft Pflege

Quelle: www.datev.de

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