Keine Mietminderung wegen versperrter Sicht auf die im Hinterhof gelegenen Ausstellungsräume

Kategorie: Recht | 12. Oktober 2018

Das AG München entschied, dass ein Mieter von Ausstellungsräumen keine Mietminderung verlangen kann, weil die Einsehbarkeit des Eingangsbereichs der für eine Kunstausstellung gemieteten Ausstellungsräume durch einen geparkten Pkw beeinträchtigt wird (Az. 425 C 18488/17).

Weitere Informationen: Keine Mietminderung wegen versperrter Sicht auf die im Hinterhof gelegenen Ausstellungsräume

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Das Halten von Cocktailkursen führt nicht . . . ...

Eine Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Tätigkeit . . . ... [weiterlesen]

Bürokratie weiter systematisch abbauen, neue Belastungen . . . ...

Betriebe und Behörden hierzulande ächzen unter den Lasten von Regulierung . . . ... [weiterlesen]

Archiv