Keine Mietminderung wegen versperrter Sicht auf die im Hinterhof gelegenen Ausstellungsräume
Kategorie: Recht | 12. Oktober 2018
Das AG München entschied, dass ein Mieter von Ausstellungsräumen keine Mietminderung verlangen kann, weil die Einsehbarkeit des Eingangsbereichs der für eine Kunstausstellung gemieteten Ausstellungsräume durch einen geparkten Pkw beeinträchtigt wird (Az. 425 C 18488/17).
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Quelle: www.datev.de