Keine Minderung bei Änderung der Route einer Arktiskreuzfahrt

Kategorie: Steuern und Recht | 12. November 2024

Das LG München II hat im Fall mehrerer Reisender gegen einen Reiseveranstalter entschieden: Eine Routenänderung auf der gebuchten Arktiskreuzfahrt durch die Nordwestpassage stellt keinen wesentlichen Mangel dar, weil im Reisevertrag Änderungen vorbehalten waren. Die Klage der Reisenden auf eine Preisminderung wurde daher abgewiesen (Az. 12 O 64/24).

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Quelle: www.datev.de

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