Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergütung des Vorsitzenden
Kategorie: Recht | 19. März 2019
Das LAG Düsseldorf entschied, dass der Betriebsrat bei der Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden kein Mitbestimmungsrecht hat. Es gehe nicht um eine Umgruppierung, sondern vielmehr um die individualrechtlich zu beurteilende Frage, welche Vergütung ihm bei betriebsüblicher beruflicher Entwicklung zustehe (Az. 8 TaBV 70/18).
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Quelle: www.datev.de