Keine Mitfinanzierung von Bereitschaftsdiensten
Kategorie: Steuern und Recht | 28. März 2022
Privatärzte müssen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vorläufig nicht mitfinanzieren. Das entschied das LSG Hessen (Az. L 4 KA 3/22 B ER).
Quelle: www.datev.de