Keine Nachschätzung gem. § 11 Abs. 1 BodSchätzG, wenn Ackerschätzungsrahmen weiterhin anzuwenden ist
Kategorie: Steuern | 23. Juli 2019
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass eine Nachschätzung gem. § 11 Abs. 1 BodSchätzG nicht durchzuführen ist, wenn der Ackerschätzungsrahmen weiterhin anzuwenden ist (Az. 2 K 138/16).
Weitere Informationen: Keine Nachschätzung gem. § 11 Abs. 1 BodSchätzG, wenn Ackerschätzungsrahmen weiterhin anzuwenden ist
Quelle: www.datev.de