Keine Nichtigkeit der Betriebsratswahl in einem Sicherheitsunternehmen

Kategorie: Recht | 24. Juli 2017

Auch wenn es bei einer Betriebsratswahl mehrere Fehler gab, die geeignet waren, das Wahlergebnis zu beeinflussen, ist die Wahl bei der gebotenen ausschließlich summarischen Fehlerbetrachtung nicht nichtig. So entschied das LAG Düsseldorf (Az. 10 TaBV 3/17).

Weitere Informationen: Keine Nichtigkeit der Betriebsratswahl in einem Sicherheitsunternehmen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025 . . .

Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 . . . ... [weiterlesen]

Schlichtungsstelle ab 01.01.2025 für Mandatsstreitigkeiten unabhängig . . . ...

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen . . . ... [weiterlesen]

Archiv