Keine Nullfeststellung bei Erkenntnisausfall in gescheiterter Bedarfsgemeinschaft
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Dezember 2023
Obliegenheitsverletzungen können in den Fällen der gescheiterten Bedarfsgemeinschaft bei der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruchs nur zu dessen Lasten gehen, dem die Obliegenheitsverletzung zuzurechnen ist. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 7 AS 24/22 R).
Quelle: www.datev.de