Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in München
Kategorie: Recht | 18. Dezember 2017
Laut BayVGH unterliegt der Einbau von Stolpersteinen in öffentliche Verkehrsflächen von München nicht einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis, sondern der privatrechtlichen Gestattung durch die Stadt (Az. 8 ZB 16.1806, 8 ZB 16.1814, 8 ZB 16.1819).
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Quelle: www.datev.de