Keine Pflicht für Telekommunikationsunternehmen zur Vorratsdatenspeicherung
Kategorie: Recht | 20. April 2018
Das VG Köln entschied, dass die Deutsche Telekom nicht verpflichtet ist, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung die Telekommunikationsverbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern (Az. 9 K 7417/17).
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Quelle: www.datev.de