Keine rechtliche Grundlage in Hessen für das Auswahlverfahren zwischen Spielhallen unterschiedlicher Betreiber aufgrund des sog. Mindestabstandsgebots

Kategorie: Recht | 1. Oktober 2018

Der VGH Hessen hat die Landeshauptstadt Wiesbaden verpflichtet, den Betrieb einer der beiden von dem Spielhallenbetreiber auszuwählenden Spielhalle am Standort Wiesbaden vorläufig zu dulden (Az. 8 B 432/18).

Weitere Informationen: Keine rechtliche Grundlage in Hessen für das Auswahlverfahren zwischen Spielhallen unterschiedlicher Betreiber aufgrund des sog. Mindestabstandsgebots

Quelle: www.datev.de

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