Keine Rentenerhöhung für ehemaligen Torwart
Kategorie: Recht | 19. Dezember 2018
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor dem 1. Januar 1973 ist als Beitragszeit anzuerkennen, wenn der Versicherte glaubhaft macht, dass hierfür entsprechende Beiträge gezahlt worden sind. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 2 R 247/18).
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Quelle: www.datev.de