Keine Schadensersatzansprüche nach Sprengung eines Blindgängers

Kategorie: Recht | 21. August 2019

Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem eine Bombe lag, haftet nicht für die Schäden, die bei der Sprengung entstehen. Das hat das LG Osnabrück entschieden (Az. 6 O 337/19).

Weitere Informationen: Keine Schadensersatzansprüche nach Sprengung eines Blindgängers

Quelle: www.datev.de

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