Keine Sonntagsöffnung für Supermarkt mit Ladestelle für E-Fahrzeuge

Kategorie: Steuern und Recht | 11. Juni 2021

Stellt ein Supermarkt auf seinem Parkplatz der Kundschaft kostenlos eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge zur Verfügung, liegt hierin kein Betrieb einer Tankstelle im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes (BerlLadÖffG). Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für Reisebedarf liegt damit nicht vor. So entschied das VG Berlin (Az. 4 L 162/21).

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Quelle: www.datev.de

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