Keine Sozialhilfe aus Deutschland bei mehr als 4-wöchigem Auslandsaufenthalt in Südafrika
Kategorie: Recht | 13. März 2018
Das SG Heilbronn hat einen Antrag auf Sozialhilfe bei einem mehr als 4-wöchigen Auslandsaufenthalt in Südafrika im Wege des Eilverfahrens zurückgewiesen (Az. S 3 SO 4120/17 ER).
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Quelle: www.datev.de