Keine Sperrzeit nach Altersteilzeit
Kategorie: Recht | 12. September 2017
Das BSG hat entschieden, dass eine Sperrzeit nicht eintritt, wenn eine Arbeitnehmerin am Ende der Altersteilzeit entgegen ihrer ursprünglichen Planung nicht sofort Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil sie – bedingt durch eine Gesetzesänderung – zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente gehen kann (Az. B 11 AL 25/16 R).
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Quelle: www.datev.de