Keine Steuerpflicht von Zahlungen einer luxemburgischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer SICAV
Kategorie: Steuern | 7. Dezember 2017
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine SICAV einer Aktiengesellschaft deutschen Rechts entspreche und als Kapitalgesellschaft i. S. d. DBA anzusehen sei (Az. 6 K 1141/14).
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Quelle: www.datev.de