Keine Taxigenehmigung nach schwerwiegenden Straftaten
Kategorie: Recht | 21. Januar 2019
Rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften begründen im Regelfall die Annahme der Unzuverlässigkeit des Betroffenen, die die Erteilung einer Taxigenehmigung ausschließt. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10357/18).
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Quelle: www.datev.de