Keine Übernahme der Kosten durch Jobcenter für rechtswidrige Weiternutzung einer Wohnung
Kategorie: Recht | 2. August 2019
Das SG Stuttgart entschied, dass Kosten, die einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II im Vollstreckungsschutzverfahren entstehen, weil er seiner Verpflichtung zur Räumung seiner Mietwohnung nicht nachkommt, nicht als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen werden können (Az. S 24 AS 6803/18).
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Quelle: www.datev.de