Keine Übernahme der Kosten für ambulante Electromotive Drug Administration (EMDA®) Therapie

Kategorie: Recht | 5. August 2019

Das SG Stuttgart entschied, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine ambulante Electromotive Drug Administration (EMDA®) Therapie nicht zu tragen hat (Az. S 19 KR 1603/18).

Weitere Informationen: Keine Übernahme der Kosten für ambulante Electromotive Drug Administration (EMDA®) Therapie

Quelle: www.datev.de

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