Keine Übernahme von Entsorgungskosten für eingelagerte Möbel durch den Grundsicherungsträger
Kategorie: Recht | 25. Januar 2019
Der Grunsicherungsträger kann die Übernahme der Entsorgungskosten eingelagerter Möbel ablehnen, wenn sie ohne weiteres hätten abgeholt und selbst entsorgt werden können, ohne dass hierfür nennenswerte Kosten entstanden wären (Az. S 6 AS 2575/16).
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Quelle: www.datev.de