Keine Übernahme von Entsorgungskosten für eingelagerte Möbel durch den Grundsicherungsträger

Kategorie: Recht | 25. Januar 2019

Der Grunsicherungsträger kann die Übernahme der Entsorgungskosten eingelagerter Möbel ablehnen, wenn sie ohne weiteres hätten abgeholt und selbst entsorgt werden können, ohne dass hierfür nennenswerte Kosten entstanden wären (Az. S 6 AS 2575/16).

Weitere Informationen: Keine Übernahme von Entsorgungskosten für eingelagerte Möbel durch den Grundsicherungsträger

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen . . . ...

Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz . . . ... [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von . . . ...

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen . . . ... [weiterlesen]

Archiv