Keine Umbettung der Urne der Mutter ins Reihengrab des vorverstorbenen Vaters
Kategorie: Recht | 14. August 2018
Das VG Aachen entschied, dass ein Sohn keinen Anspruch gegen die Stadt Aachen auf Umbettung der Urne seiner Mutter in das Reihengrab des vorverstorbenen Vaters hat (Az. 7 K 1569/16).
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Quelle: www.datev.de