Keine Unfallversicherungspflicht bei mehr als 500 Helferstunden von Verwandten für Hausneubau

Kategorie: Recht | 8. Dezember 2017

Auch bei mehr als 500 Helferstunden von Verwandten für einen Hausneubau kann von einer Gefälligkeitsleistung ausgegangen werden mit der Folge, dass für die geleisteten Helferstunden keine Unfallversicherungsbeiträge zu zahlen sind. So entschied das SG Heilbronn (Az. S 6 U 138/17).

Weitere Informationen: Keine Unfallversicherungspflicht bei mehr als 500 Helferstunden von Verwandten für Hausneubau

Quelle: www.datev.de

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