Keine Urheberrechtsentschädigung für VW-Beetle

Kategorie: Recht | 25. Juni 2019

Das LG Braunschweig hat die Klage der Erbin eines als Konstrukteur an der Entwicklung des ersten Käfers beteiligten Angestellten abgewiesen. Sie hatte gegenüber VW geltend gemacht, dass ihr Vater der Schöpfer des Ur-Käfers sei und sich sein Werk heute noch in dem VW-Beetle fortsetze. Ihr stehe daher wegen des großen Verkaufserfolges eine weitere Vergütung nach § 32a Urhebergesetz (Fairnessausgleich) zu (Az. 9 O 3006/17).

Weitere Informationen: Keine Urheberrechtsentschädigung für VW-Beetle

Quelle: www.datev.de

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