Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 1a Fremdrentengesetz

Kategorie: Recht | 5. August 2019

Das SG Stuttgart entschied, dass gegen die Vorschrift des § 1a Fremdrentengesetz (FRG) keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (Az. S 21 R 6182/17).

Weitere Informationen: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 1a Fremdrentengesetz

Quelle: www.datev.de

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