Keine Verjährungseinrede einer städtischen Bauträgerin nach jahrzehntelangen Verhandlungen über Baumängel

Kategorie: Recht | 10. Dezember 2018

Errichtet eine städtische Tochtergesellschaft eine Reihenhaussiedlung und verhandelt jahrzehntelang mit den Hauseigentümern und später der WEG über Mängel, verstieße es gegen Treu und Glauben, im Prozess die Einrede der Verjährung zu erheben. Das OLG Frankfurt hat das Verfahren zur erneuten Verhandlung über die Mängel der Reihenhaussiedlung in Wiesbaden-Dotzheim an das Landgericht zurückverwiesen (Az. 29 U 123/17).

Weitere Informationen: Keine Verjährungseinrede einer städtischen Bauträgerin nach jahrzehntelangen Verhandlungen über Baumängel

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Überraschendes Allzeittief bei Gründungen in IKT-Branche . . .

Die Zahl der Neugründungen von Unternehmen fällt in der Informations- . . . ... [weiterlesen]

Kommission kündigt Maßnahmen für sichere und . . . ...

Die EU-Kommission ergreift Maßnahmen, um den Risiken entgegenzuwirken, die sich . . . ... [weiterlesen]

Archiv