Keine Verjährungseinrede einer städtischen Bauträgerin nach jahrzehntelangen Verhandlungen über Baumängel
Kategorie: Recht | 10. Dezember 2018
Errichtet eine städtische Tochtergesellschaft eine Reihenhaussiedlung und verhandelt jahrzehntelang mit den Hauseigentümern und später der WEG über Mängel, verstieße es gegen Treu und Glauben, im Prozess die Einrede der Verjährung zu erheben. Das OLG Frankfurt hat das Verfahren zur erneuten Verhandlung über die Mängel der Reihenhaussiedlung in Wiesbaden-Dotzheim an das Landgericht zurückverwiesen (Az. 29 U 123/17).
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Quelle: www.datev.de