Keine verminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung durch die Betreuung und Erziehung von Kindern

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Eltern können aus dem Grundgesetz keinen Anspruch darauf ableiten, wegen ihres Aufwands für die Betreuung und Erziehung von Kindern weniger Beiträge als einfachrechtlich geregelt zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung zahlen zu müssen. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 3 KR 650/16).

Weitere Informationen: Keine verminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung durch die Betreuung und Erziehung von Kindern

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV-Erfolg: BMF kündigt Klarstellung bei der . . . ...

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der . . . ... [weiterlesen]

Sprung vom 5-Meter-Turm auf Jungen – . . . ...

Das LG Lübeck hat eine Klage nach einem Unfall im . . . ... [weiterlesen]

Archiv