Keine Verpflichtung einer Kommune zur Fortführung eines Großmarkts
Kategorie: Steuern und Recht | 25. April 2024
Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet eine Kommune nicht, einen als öffentliche Einrichtung betriebenen Großmarkt fortzuführen. So entschied das BVerwG (Az. 8 CN 1.23).
Quelle: www.datev.de