Keine Verrechnung von Verlusten aus dem Schulschwimmen durch eine kommunale GmbH
Kategorie: Steuern | 15. August 2017
Das FG Münster entschied, dass eine kommunale GmbH Verluste aus dem Schulschwimmen nicht mit positiven Einkünften aus anderen Bereichen verrechnen darf (Az. 9 K 3847/15).
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Quelle: www.datev.de