Keine Versicherungsleistung für vom Transportfahrzeug überfahrenes Reisegepäck

Kategorie: Recht | 14. Juni 2019

Das AG München wies die Klage gegen die Reisegepäckversicherung auf Erstattung eines Gepäckschadens in Höhe von 2.000 Euro ab. Die Klägerin erhält keine Versicherungsleistung für das vom Transportfahrzeug überfahrene Reisegepäck (Az. 111 C 12296/18).

Weitere Informationen: Keine Versicherungsleistung für vom Transportfahrzeug überfahrenes Reisegepäck

Quelle: www.datev.de

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