Keine Versicherungspflicht für selbständigen Personal Trainer

Kategorie: Recht | 22. März 2019

Ein selbständig tätiger Personal Trainer, der ausschließlich Einzelkunden betreut, übt eine im Wesentlichen beratende und keine lehrende Tätigkeit aus. Er ist damit nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies entschied das SG Osnabrück (Az. S 1 R 132/17).

Weitere Informationen: Keine Versicherungspflicht für selbständigen Personal Trainer

Quelle: www.datev.de

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