Keine Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung durch die Einigungsstelle

Kategorie: Recht | 8. Mai 2018

Eine Einigungsstelle kann auch aus Gründen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG keine Vorgaben an den Arbeitgeber über die personelle Mindestbesetzung beschließen. So entschied das LAG Schleswig-Holstein (Az. 6 TaBV 21/17).

Weitere Informationen: Keine Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung durch die Einigungsstelle

Quelle: www.datev.de

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