Keine Vorleistungspflicht angehender Escort-Begleiter

Kategorie: Recht | 11. Mai 2018

Fotoshootingkosten für eine beabsichtigte Aufnahme in einen Escortagenturpool können nicht einseitig dem jeweiligen Bewerber aufgebürdet werden. So entschied das AG München (Az. 243 C 8000/16).

Weitere Informationen: Keine Vorleistungspflicht angehender Escort-Begleiter

Quelle: www.datev.de

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