Keine vorschnelle Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung
Kategorie: Recht | 12. Februar 2019
Im Rahmen eines Verkehrsunfalles sollte die Regulierungsbereitschaft der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgewartet werden, bevor man vorschnell die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt. Dies entschied das AG Ansbach (Az. 4 C 987/17).
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Quelle: www.datev.de