Keine Vorsteuervergütung im Insolvenzverfahren, wenn zuvor keine entsprechende Korrektur erfolgt war
Kategorie: Steuern | 15. März 2018
Eine Vorsteuervergütung zugunsten der Insolvenzmasse aufgrund einer Quotenzahlung setzt voraus, dass hinsichtlich der betroffenen Entgeltforderungen zuvor eine Vorsteuerkürzung erfolgte und der Betrag auch tatsächlich an das Finanzamt abgeführt wurde. So entschied das FG Münster (Az. 15 K 1514/15 U,S).
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Quelle: www.datev.de