Keine Wiedereinsetzung bei vom Steuerberater vergessener Anfechtung sämtlicher Änderungsbescheide nach einer Betriebsprüfung

Kategorie: Steuern | 15. April 2019

Legt ein Steuerberater für seinen Mandanten nur gegen einen Teil der aufgrund einer Betriebsprüfung ergangenen Bescheide Einspruch ein, kommt hinsichtlich der „übersehenen“ Bescheide keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 5 V 483/19).

Weitere Informationen: Keine Wiedereinsetzung bei vom Steuerberater vergessener Anfechtung sämtlicher Änderungsbescheide nach einer Betriebsprüfung

Quelle: www.datev.de

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