Keine Wiedereinsetzung – BVerwG: „Was man unterschreibt, sollte man vorher gelesen haben“

Kategorie: Steuern und Recht | 22. Oktober 2024

Wer als Anwältin einen falschen Schriftsatz per beA ans Gericht schickt, kann sich nicht auf den Fehler der sonst zuverlässigen Angestellten berufen. Dies entschied das BVerwG (Az. 6 B 6.24). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.

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Quelle: www.datev.de

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