Keine Wiedereinsetzung gem. § 56 FGO trotz pandemiebedingter Gründe bei Organisationsverschulden in der Kanzlei
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Juni 2021
Das FG Düsseldorf hatte über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Klagefrist zu entscheiden (Az. 8 K 1416/20 G).
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Quelle: www.datev.de